Die WG Henry ist eine Jugendhilfeeinrichtung des Deutschen Roten Kreuzes im Kreis Euskirchen. Wir bieten verschiedene Formen von Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff. SGB VIII) an – von Regelgruppenplätzen nach § 34 SGB VIII bis zu betreutem Wohnen für Jugendliche und junge Erwachsene nach § 41 SGB VIII. Damit stehen wir Jugendämtern als verlässlicher Partner in der stationären Kinder- und Jugendhilfe zur Seite.
Wir stellen aktuell folgende Plätze und Leistungen bereit:
- 9 Regelgruppenplätze (§ 34 SGB VIII)
- 9 Plätze im betreuten Einzel- bzw. Gruppenwohnen (§ 41 SGB VIII)
- Clearing und Krisenintervention
- Eltern- und Familienarbeit
- Fachleistungsstunden (individuell zubuchbar)
- Unterstützung bei Schule und Ausbildung
- Freizeitpädagogische Angebote
- Anbindung an DRK-Strukturen (z. B. Jugendrotkreuz, Praktika, Qualifizierungen wie Erste Hilfe oder Brandschutz)
Unsere Arbeit basiert auf einer systemischen Grundhaltung, die von Wertschätzung, Akzeptanz und Ressourcenorientierung geprägt ist. Wir fördern die Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit der Jugendlichen durch ein Bezugsbetreuungssystem und eine klare pädagogische Begleitung.
Besonderen Wert legen wir auf:
- Partizipation und Mitbestimmung
- interkulturelles Miteinander
- Offenheit gegenüber Diversität (z. B. LGBTQIA+)
Das Team der WG Henry besteht aus pädagogischen Fachkräften, Sozialarbeiter*innenund Therapeut*innen (z. B. systemisch oder gestalttherapeutisch). Wir arbeiten mit hoher Fachlichkeit, kontinuierlicher Weiterbildung und enger Abstimmung mit allen Beteiligten. Verlässlichkeit, Transparenz und eine gute Kooperation mit Jugendämtern sind für uns selbstverständlich.
Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit:
- Jugendämtern
- Schulen und Ausbildungsbetrieben
- Therapeutischen Fachstellen und Ärzt*innen
- Regionalen DRK-Strukturen
Diese Vernetzung ermöglicht es uns, Jugendlichen eine möglichst umfassende Förderung und Unterstützung zu bieten.
Die Aufnahme erfolgt in enger Abstimmung mit den Jugendämtern. Möglich sind sowohl geplante Aufnahmen als auch kurzfristige Maßnahmen wie Clearing oder Krisenintervention. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII.
Für Rückfragen, Vorgespräche oder konkrete Anfragen stehen unsere Leitungskräfte gerne zur Verfügung.
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